Krankenkassen
Wenn Sie als Klient/in bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin abgeschlossen haben, können Sie die von mir erhaltene Honorarrechnung nach Abschluss der Behandlung an Ihre Krankenkasse einsenden und der Betrag wird Ihnen im Rahmen Ihres Vertrages zurückerstattet.
Klären Sie deshalb mit Ihrer Krankenkasse vorgängig ab, ob Sie die in Rechnung gestellten Leistungen rückerstattet, bzw. zu welchem Anteil sie sich an den aufgelaufenen Kosten beteiligt.
Da ich sowohl Mitglied des EMR (Erfahrungs Medizinisches Register) und des NVS (Naturärzte Vereinigung der Schweiz) bin, sollten zur Zeit die meisten Kassen mindestens einen Teil meiner erbrachten Leistungen vergüten. Bei Bedarf können Sie bei mir eine Liste der Krankenkassen anfordern, welche mich als Therapeutin anerkennen.
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